AGB Go 2 Flow AG
Die nachstehenden Bedingungen dienen einer klaren Regelung der gegenseitigen Beziehungen zwischen Kunden & der Go 2 Flow AG.
1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») der Go 2 Flow AG (nachfolgend «Go 2 Flow») regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung sämtlicher Angebote und Verträge (ausser Go 2 Flow E-Commerce Academy) zwischen Go 2 Flow und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde»), auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Sie gelten auch für alle zukünftigen Angebote und Verträge mit dem Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
Die vorliegenden AGB finden keine Anwendung auf Dienstleistungen der Go 2 Flow E-Commerce Academy. Diese Dienstleistungen unterliegen eigenständigen AGB, welche unter https://www.go2flow.com/agb-academy abgerufen werden können.
Der konkrete Inhalt und Umfang der durch Go 2 Flow zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich abschliessend aus der jeweiligen Offerte resp. dem jeweiligen Einzelvertrag (inkl. allfällig weiterer explizit als Vertragsbestandteil bezeichneten Anhänge; nachfolgend gesamthaft «Einzelvertrag»). Diese AGB sowie der zugehörige Einzelvertrag regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien abschliessend. Alle vorherigen zwischen den Vertragsparteien getroffenen Verträge und Vereinbarungen über den Vertragsgegenstand (mündlich oder schriftlich) werden dadurch ersetzt, ausgenommen allfällige vor dem Abschluss des jeweiligen Einzelvertrages getroffene Vertraulichkeitsvereinbarungen. Bei Widersprüchen zwischen dem Einzelvertrag und den AGB gehen die Bestimmungen des Einzelvertrages vor. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nicht zur Anwendung, es sei denn, Go 2 Flow habe ihre Geltung ausdrücklich schriftlich akzeptiert.
Go 2 Flow kann die vorliegenden AGB jederzeit anpassen. Die aktuelle Version der AGB ist jeweils unter https://www.go2flow.com/agb abrufbar. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (schriftlich oder mündlich) gültigen und über vorgenannte URL abrufbaren AGB.
2. Vertragsgegenstand
Go 2 Flow erbringt ihre Dienstleistungen mit Schwerpunkt in den Bereichen Strategie & Konzept, Design, Webentwicklung, Online-Marketing und Webshop-Management. Der konkrete Inhalt und Umfang der einzelnen Dienstleistungen ergibt sich abschliessend aus dem jeweiligen Einzelvertrag.
Go 2 Flow kann zur Erbringung des Vertragsgegenstandes selbständige Subunternehmer beiziehen. Die Go 2 Flow haftet dabei für die sorgfältige Auswahl, Instruktion und Überwachung des Subunternehmers.
Go 2 Flow ist jederzeit berechtigt, mit angemessener Vorankündigung, das Erbringen einer Dienstleistung einzustellen.
3. Vertragsabschluss
Angaben in Preislisten, auf der Webseite (z.B. Blogs) oder in sonstigen Werbeunterlagen von Go 2 Flow, als auch mündliche Auskünfte sowie Auskünfte per Chat, E-Mails etc. stellen weder verbindliche Angebote noch Zusicherungen von Eigenschaften oder Garantien dar. Diese Angaben verstehen sich nicht als Offerte.
Verträge zwischen Go 2 Flow und dem Kunden kommen durch gegenseitige Unterzeichnung eines Einzelvertrages, durch den von Go 2 Flow zur Verfügung gestellten elektronischen Vertragsabschlussprozess oder durch die schriftliche Auftragsbestätigung durch Go 2 Flow (E-Mail genügt) zustande.
Go 2 Flow ist auch nach Vertragsabschluss berechtigt, einseitige Änderungen am Vertragsgegenstand vorzunehmen, sofern diese zwecks Einhaltung rechtlicher Vorschriften oder technischer Verbesserungen notwendig oder sinnvoll sind oder der vertraglich vereinbarte resp. vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigt wird.
4. Übergabe und Abnahme
Go 2 Flow erfüllt die vertraglich geschuldete Leistung grundsätzlich durch Übergabe des Vertragsgegenstandes an den Kunden (resp. einen von diesem bezeichneten Dritten) oder durch zur Verfügungstellung der gewünschten Dienste.
Sämtliche Vertragsgegenstände sind durch den Kunden unverzüglich nach ihrer Ablieferung/Bereitstellung auf Mängel zu untersuchen. Entdeckte Mängel sind vom Kunden innert 30 Kalendertagen nach Ablieferung/Bereitstellung schriftlich zu rügen (E-Mail ausreichend) und in angemessenem Detaillierungsgrad zu beschreiben und zu dokumentieren, sodass Go 2 Flow den behaupteten Mangel prüfen und nachvollziehen kann. Sofern der Kunde gegenüber Go 2 Flow innert der genannten 30 Kalendertage keine Schäden resp. Mängel meldet, gilt der Vertragsgegenstand als mängelfrei genehmigt. Sollte der Vertragsgegenstand versteckte Mängel aufweisen, so hat der Kunde diese gegenüber Go 2 Flow umgehend schriftlich (E-Mail ausreichend) anzuzeigen.
Eine formelle Abnahme unter Mitwirkung beider Parteien findet nur statt, wenn dies im Einzelvertrag ausdrücklich vorgesehen ist.
Mängel, die den bestimmungsgemässen Gebrauch des Vertragsgegenstandes nicht ausschliessen ("mindere Mängel"), hindern die Abnahme nicht.
Leistungen gelten in jedem Fall als abgenommen, wenn der Kunde diese produktiv nutzt oder wenn die Abnahme aus Gründen, welche Go 2 Flow nicht zu vertreten hat, nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Übergabe erfolgt ist.
Go 2 Flow garantiert Lieferfristen bzw. den Zeitpunkt der Leistungserbringung nur, wenn diese im Einzelvertrag explizit zugesichert wurden. Ist dies nicht der Fall, sind Vertragsrücktritt, Inverzugsetzung oder Schadenersatzansprüche wegen Verzögerungen in der Vertragserfüllung seitens Kunde ausgeschlossen. Go 2 Flow ist berechtigt, in Teillieferungen zu leisten.
5. Annahmeverzug des Kunden
Wurde bei Vertragsschluss ein bestimmter Liefertermin bzw. Zeitpunkt der Leistungserbringung vereinbart und nimmt der Kunde die gehörig angebotene Leistung nicht an, befindet sich der Kunde automatisch im Annahmeverzug; in allen anderen Fällen nach Ansetzung einer angemessenen Nachfirst durch Go 2 Flow.
Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, ist Go 2 Flow berechtigt, den Vertragsgegenstand auf Kosten des Kunden zu hinterlegen, anderweitig über den Vertragsgegenstand zu verfügen, an der Vertragserfüllung festzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde haftet für jeglichen Schaden, welcher Go 2 Flow infolge des Annahmeverzuges des Kunden erwächst.
6. Leistungsänderungen / Change Management
Die Parteien können während der Vertragsdauer Änderungen am Vertragsgegenstand (Leistungsumfang, Termine, Kosten etc.) in Form von sog. Change-Requests beantragen.
Fallen im Rahmen eines Change-Request des Kunden umfangreiche Abklärungsarbeiten seitens Go 2 Flow an, ist der damit verbundene Zusatzaufwand vom Kunden zu vergüten. In diesem Falle unterbreitet Go 2 Flow dem Kunden vorab ein entsprechendes Angebot, welches dieser annehmen oder ablehnen kann.
Change-Requests haben zwingend schriftlich zu erfolgen (E-Mail ausreichend). Soweit nicht explizit abweichend geregelt, beantworten die Parteien einen Change-Request der anderen Partei innert 10 Tagen nach dessen Erhalt schriftlich (E-Mail genügt). Go 2 Flow teilt dem Kunden insbesondere mit, welche Auswirkungen der Change-Request auf den Vertragsgegenstand (Leistungsumfang, Termine, Kosten etc.) zeitigt. In der Folge hat die antragstellende Partei der antwortenden Partei innert 5 Tagen schriftlich mitzuteilen, ob der Change Request im vorgeschlagenen Rahmen umgesetzt werden soll.
Für alle Änderungen und Zusatzleistungen gelten die vertraglichen Vereinbarungen gemäss vorliegenden AGB und zugehörigem Einzelvertrag, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich schriftlich Abweichendes vereinbart wurde.
7. Support
Soweit im Einzelvertrag nicht ausdrücklich abweichend geregelt (bspw. mittels entsprechender Service Level Agreements [SLA]), bearbeitet Go 2 Flow vom Kunden gestellte Supportanfragen (per E-Mail oder Telefon) während den Geschäftszeiten (Montag bis Freitag von 08.00-12.00 Uhr und 13.30-17.00 Uhr) möglichst zeitnah und über einen geeigneten Kanal. Soweit im Einzelvertrag nicht abweichend geregelt, sind Supportanfragen kostenpflichtig.
8. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, alle in seinem Bereich liegenden Voraussetzungen zu schaffen, damit Go 2 Flow die vertraglich vereinbarten Leistungen erbringen kann. Zu den Pflichten und Obliegenheiten des Kunden gehören insbesondere, jedoch nicht abschliessend:
- Bereitstellung der für die Erbringung des Vertragsgegenstandes erforderlichen Informationen, Arbeitsmaterialien, Infrastrukturen, Plattformen, Online-Marketing Systeme und personellen Ressourcen sowie der Zugang und Zugriff darauf (inkl. Remote-Zugriff); Go 2 Flow darf davon ausgehen, dass die vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und Arbeitsmaterialien vollständig und korrekt sind
- Sicherstellung der Verfügbarkeit von und Mitwirkung durch fachkundige und entscheidungsbefugte Mitarbeitende und/oder Dritte Zeitnahe Beantwortung von Anfragen seitens Go 2 Flow
- Mitwirkung bei Tests und allfälligen Abnahmeverfahren innert der festgelegten Frist
- Aktive Unterstützung bei der Erbringung des Vertragsgegenstandes sowie der in diesem Zusammenhang von Go 2 Flow zugewiesenen Arbeiten (bspw. bei Störungsmeldungen, Systemintegrationen etc.)
- Bereitstellung der für die Erbringung des Vertragsgegenstandes allenfalls notwendigen Schnittstellen
- Breitstellung der zur Erbringung des Vertragsgegenstandes notwendigen Drittprodukte (z.B. Hard- und Software) und deren ausreichende Lizenzierung
- Proaktive Information gegenüber Go 2 Flow bzgl. bestehender oder drohender Störungen und Gefahren (Störungsmeldung), welche die Erbringung des Vertragsgegenstandes beeinträchtigen oder beeinträchtigen können
- Geheimhaltung allfälliger von Go 2 Flow an den Kunden mitgeteilten Zugangsdaten (keine Bekanntgabe an unbefugte Dritte); sollte der Kunde Kenntnis davon erhalten, dass unbefugte Dritte im Besitze von solchen Zugangsdaten sind, hat er Go 2 Flow umgehend und umfassend darüber zu informieren; der Kunde ist für sämtliche Aktivitäten verantwortlich, welche über seine Zugangsdaten erfolgen
- Rechts- und vertragskonforme Nutzung des Vertragsgegenstandes; bestehen Anzeichen einer rechts- oder vertragswidrigen Nutzung, ist der Kunde verpflichtet, Go 2 Flow umgehend darüber zu informieren
- Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben im Rahmen der Publikation von Inhalten auf Online-Kanälen
Bezahlung von Gebühren und Abgaben Dritter (Internetzugangsgebühren, kantonale Abgaben, etc.)
Angemessene und periodische Sicherung der eigenen Daten, sofern diese Aufgabe gemäss Einzelvertrag nicht ausdrücklich Go 2 Flow überbunden wurde
Wartung-, Pflege und Absicherung der eigenen IT-Infrastruktur nach anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit, sofern diese Aufgabe gemäss Einzelvertrag nicht ausdrücklich Go 2 Flow überbunden wird
Einhaltung der von Go 2 Flow oder Dritten kommunizierten Benutzungsvorschriften und Handlungsanweisungen im Umgang mit dem Vertragsgegenstand
Weitere Pflichten/Obliegenheiten bleiben vorbehalten. Diese können sich insbesondere explizit oder implizit aus dem Einzelvertrag ergeben. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten, auch nach schriftlicher Aufforderung (E-Mail ausreichend) durch Go 2 Flow nicht nach, gerät er in Verzug. Zudem ist Go 2 Flow berechtigt, die Leistungserbringung einzustellen. Die daraus resultierenden Mehraufwendungen kann Go 2 Flow dem Kunden nach Aufwand in Rechnung stellen, wobei sich Go 2 Flow die Geltendmachung weitergehender Ansprüche vorbehält.
9. Preise
Go 2 Flow honoriert ihre Leistungen grundsätzlich auf Projektbasis, Retainer-Basis (regelmässig zu zahlendes Grundhonorar) oder auf effektivem Aufwand nach Stundenabrechnung.
Bei Verträgen, welche auf Retainer-Basis erbracht werden, hat der Kunde das Recht, die Leistungserbringung während maximal 2 Monaten pro Jahr (am Stück; nicht gestaffelt) ohne Kostenfolge temporär aussetzen zu lassen. Er hat dies mit Go 2 Flow vorgängig schriftlich zu vereinbaren (E-Mail ausreichend).
Soweit im Einzelvertrag nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, handelt es sich bei Leistungen auf Projektbasis um Richtpreise. Bis zu 10% Mehraufwände werden in der Regel nicht zusätzlich verrechnet. Mehr als 10% Aufwand werden frühzeitig angesprochen und zusätzlich in Rechnung gestellt.
Die Preise für die Leistungserbringung ergeben sich aus dem Einzelvertrag. Sofern im Einzelvertrag nicht explizit abweichend festgehalten,
- verstehen sich die Preise als "Richtpreise"
- verstehen sich die Preise in CHF rein netto, exkl. MWST und allfällig weiterer Abgaben
- werden Versand- und Verpackungskosten dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt
- werden zusätzliche Auslagen (z.B. Reisekosten, Reisezeiten, Spesen, Verbrauchsmaterial, Lizenzgebühren etc.) dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt
- werden dem Kunden Kosten und Gebühren von Drittanbietern zur direkten Begleichung weitergeleitet oder durch Go 2 Flow weiterverrechnet (z.B. Plattformgebühren, Werbebudgets für Google Ads, Social Media Ads etc.)
- werden dem Kunden im Rahmen des Einzelvertrages allenfalls periodisch anfallenden Gebühren jeweils ein Jahr im Voraus in Rechnung gestellt.
Leistungen, welche Go 2 Flow von Drittanbietern bezieht und an den Kunden weitervertreibt, kann Go 2 Flow dem Kunden in voller Höhe (auch im Voraus) in Rechnung stellen.
Go 2 Flow ist berechtigt die Preise jederzeit zu ändern. Änderungen gibt Go 2 Flow dem Kunden in geeigneter Weise bekannt. Erhöht Go 2 Flow die Preise so, dass sie zu einer höheren Gesamtbelastung des Kunden führen, oder ändert Go 2 Flow eine vom Kunden bezogene Dienstleistung erheblich zum Nachteil des Kunden, kann der Kunde die betroffene Dienstleistung bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen.
Alle Angaben zur Verfügbarkeit und Lieferzeit erfolgen ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern. Aus einem allfälligen Lieferverzug kann der Kunde keine Ansprüche ableiten.
10. Zahlungsbedingungen
Sofern im Einzelvertrag nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, werden Rechnungen für Leistungen auf Retainer-Basis vorschüssig jeweils am ersten des Monats in Rechnung gestellt. Solche Rechnungen sind innert 20 Tagen ohne jeden Abzug zahlbar.
Sofern im Einzelvertrag nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, werden Leistungen auf Projektbasis jeweils zu 100% im Voraus in Rechnung gestellt. Solche Rechnungen sind innert 30 Tagen ohne jeden Abzug zahlbar.
Einwände des Kunden zur Rechnungsstellung müssen innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung erfolgen. Danach gilt die Rechnung als vom Kunden akzeptiert. Betreffen die Einwände nur einen Teilbetrag der Rechnung, so kann Go 2 Flow verlangen, dass der unbeanstandete Teil der Rechnung fristgerecht bezahlt wird. Mit Beendigung des Einzelvertrages werden alle ausstehenden Beträge zur Zahlung fällig.
Ist der Rechnungsbetrag am letzten Tag der Zahlungsfrist nicht bei Go 2 Flow eingegangen, tritt der Zahlungsverzug automatisch und ohne weitere Inverzugsetzung ein. Im Falle eines Zahlungsverzuges kann Go 2 Flow einen Verzugszins von 5% ab Fälligkeitsdatum in Rechnung stellen. Go 2 Flow ist zudem berechtigt, Mahnspesen zu fordern. Alle mit der Forderungseintreibung verbundenen Kosten (z.B. Inkassokosten, Anwaltskosten) werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Mit Eintritt des Zahlungsverzuges steht es Go 2 Flow frei, noch nicht gelieferte oder erbrachte Leistungen zurückzubehalten. Zudem kann Go 2 Flow die Leistungserbringung unterbrechen, weitere Massnahmen zur Verhinderung wachsenden Schadens treffen und/oder den Einzelvertrag frist- und entschädigungslos auflösen.
11. Erfüllungsort
Sofern nicht explizit abweichend vereinbart ist der Vertragsgegenstand am Sitz von Go 2 Flow zu erbringen (auch per Remote-Zugriff).
12. Gewährleistung
Go 2 Flow gewährleistet, dass die Dienstleistungen mit der gebotenen Sorgfalt erbracht werden bzw. dass der Vertragsgegenstand im Zeitpunkt der Übergabe den vertraglich zugesicherten Spezifikationen entspricht und bei vertragsgemässer Nutzung keine Rechte Dritter entgegenstehen.
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, beträgt die Gewährleistungsfrist der von Go 2 Flow erbrachten werkvertraglichen Arbeitsergebnisse 3 Monate. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Auslieferung an oder Abnahme durch den Kunden. Jegliche weitere Gewährleistung wird ausgeschlossen.
Gewährleistungsansprüche können nur geltend gemacht werden wegen Mängeln, die reproduzierbar sind oder vom Kunden nachvollziehbar beschrieben werden. Kein Mangel liegt vor, wenn der Kunde den Vertragsgegenstand unsachgemäss benutzt oder in ein anderweitiges Verschulden trifft. Die Gewährleistung für Mängel setzt zudem voraus, dass der Kunde die Vertragsgegenstände nicht selbst oder durch Dritte unautorisiert verändert hat. Die Gewährleistung erlischt zudem, sofern die Vertragsgegenstände entgegen den Weisungen von Go 2 Flow verwendet wurden.
Nach Eingang einer rechtzeitig erfolgten Mängelrüge behält sich Go 2 Flow das Recht vor, den mitgeteilten Mangel bzw. Schaden durch eigene Mitarbeiter oder Experten überprüfen zu lassen.
Liegt ein gewährleistungspflichtiger Sachmangel vor, ist Go 2 Flow allein und ausschliesslich dazu verpflichtet, den Mangel nach eigenem Ermessen durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung innert angemessener Frist zu beheben. Weitergehende oder andere Gewährleistungsansprüche werden wegbedungen. Die Mängelbeseitigung kann zunächst auch darin bestehen, dass dem Kunden zumutbare Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie die Auswirkungen des Mangels vermieden oder umgangen werden können. Weisen die Vertragsgegenstände Rechtsmängel auf, verschafft Go 2 Flow dem Kunden eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an den Vertragsgegenständen. Go 2 Flow kann die betroffenen Vertragsgegenstände alternativ auch gegen gleichwertige austauschen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Der Kunde hat Go 2 Flow bei der Analyse der Ursachen und Bedingungen des Fehlers sowie bei dessen Behebung in zumutbarem Umfang zu unterstützen.
Erbringt Go 2 Flow bei der Mängelsuche oder -beseitigung Leistungen, ohne hierzu verpflichtet zu sein, kann Go 2 Flow diese Leistungen nach Aufwand verrechnen (z.B. vom Kunden behauptete, aber nicht nachweisbare Mängel, Beschädigung durch unsachgemässe Behandlung etc.).
Im Bereich Online-Marketing ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Insbesondere sichert Go 2 Flow dem Kunden in keiner Weise ein bestimmtes Ergebnis resp. einen bestimmten Erfolg zu (z.B. keine Zusicherungen für Positionierungen in Suchmaschinenergebnissen).
13. Leistungen und Produkte Dritter
Für Leistungen und Produkte Dritter (nachfolgend Drittleistungen) inklusive vom Kunden oder von Go 2 Flow im Auftrag des Kunden installierte und/oder konfigurierte Software, Hardware und/oder von Dritten bezogene Cloud-Services und Hosting-Leistungen als auch Open Source Software gelten die entsprechenden Vertrags- und Lizenzbestimmungen des Dritten. Soweit nicht explizit abweichend vereinbart, entsteht ein solcher Vertrag jeweils zwischen dem Dritten und dem Kunden. Eine eigene Gewährleistung oder Haftung seitens Go 2 Flow für Drittleistungen besteht nicht. Go 2 Flow ist einzig für die sorgfältige Erbringung der eigenen Leistungen gemäss dem jeweiligen Einzelvertrag verantwortlich (z.B. Installation, Customizing etc.). Die korrekte Lizenzierung liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden.
Die Sach- und Rechtsgewährleistungsrechte des Kunden ergeben sich aus den jeweiligen Vertragsbedingungen des Dritten. Go 2 Flow schliesst jegliche Gewährleistung und Haftung für Drittleistungen aus.
14. Haftung
Go 2 Flow haftet nur für absichtlich und grobfahrlässig verursachte Schäden, bei Personenschäden auch im Falle leichter Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung auch für indirekte Schäden, entgangener Gewinn, Datenverlust und Folgeschäden ist - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen. Sollte die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften nicht im beschriebenen Ausmass ausgeschlossen werden können, so ist die Haftung von Go 2 Flow in jedem Fall auf 50% der vom Kunden geschuldeten Vergütung gemäss Einzelvertrag (bei wiederkehrenden Leistungen auf 50% einer Jahresgebühr) der mangelhaften Leistung beschränkt. Go 2 Flow schliesst jede weitergehende Haftung gegen sich, allfällige Hilfspersonen und/oder Erfüllungsgehilfen aus.
Go 2 Flow haftet nicht für Schäden, welche dem Kunden durch beigezogene Subunternehmer entstehen.
15. Immaterialgüterrechte
Soweit in den vorliegenden AGB oder im Einzelvertrag nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, liegen die Urheber- und sonstigen Rechte aller durch Go 2 Flow erstellten Arbeitsergebnisse zeitlich, inhaltlich und örtlich unbeschränkt und ausschliesslich bei Go 2 Flow. Mit der vollständigen Bezahlung des gemäss Einzelvertrag geschuldeten Entgelts erhält der Kunde die auf den Vertragszweck beschränkten Nutzungsrechte an den vertragsgegenständlichen Arbeitsergebnissen. Eine darüberhinausgehende Nutzung der Arbeitsergebnisse ist grundsätzlich kostenpflichtig und bedarf einer vorgängigen schriftlichen Vereinbarung (E-Mail ausreichend) mit Go 2 Flow.
Soweit nicht explizit abweichend vereinbart, behält der Kunde das Recht an den von ihm erstellten Inhalten. Soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, erhält Go 2 Flow das Recht, vom Kunden erhaltene Inhalte und Programme im erforderlichen Umfang zu nutzen.
Go 2 Flow behält in jedem Fall das Recht, das selbst erworbene Know-How und die selbst entwickelten Arbeitsergebnisse – unter Wahrung der Geheimhaltung – uneingeschränkt und entschädigungslos weiterzunutzen und weiterzuverwenden.
Mit Vertragsabschluss stimmt der Kunde zu, dass Go 2 Flow auf dessen Online-Kanälen und im Impressum namentlich und mit Link aufgeführt werden kann.
16. Schutzrechte Dritter
Sollten Dritte gegenüber dem Kunden Ansprüche aus der Verletzung ihrer Schutzrechte infolge der vertragsgemässen Nutzung des Vertragsgegenstandes durch den Kunden geltend machen, so hat der Kunde Go 2 Flow hiervon umgehend schriftlich zu informieren. In der Folge hat der Kunde sämtliche von Go 2 Flow erteilten Anweisungen zu befolgen. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, eigenmächtig die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche zu anerkennen. Zudem hat er alles zu unterlassen, was die Abwehr der Ansprüche durch Go 2 Flow behindern könnte. Kommt der Kunde diesen Verpflichtungen nach, kann Go 2 Flow die rechtliche Verteidigung der Schutzrechte übernehmen und vom Kunden die notwendige Bevollmächtigung und Mitwirkung einverlangen. Kommt der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nach, so ist Go 2 Flow von allen damit verbundenen Gewährleistungspflichten entbunden.
Der Kunde leistet Gewähr dafür, dass die von ihm zur Erbringung des Vertragsgegenstandes notwendigen Drittprodukte keine Schutzrechte Dritter verletzen. Ansprüche Dritter wegen Verletzung solcher Schutzrechte wehrt der Kunde auf eigene Kosten und Gefahr ab. Der Kunde hält Go 2 Flow diesbezüglich vollständig schadlos.
17. Geheimhaltung
Die Parteien verpflichten sich, über alle ihnen im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung des Einzelvertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse der anderen Partei, Stillschweigen zu bewahren und diese Informationen ohne Ermächtigung der anderen Partei nicht an aussenstehende Dritte weiterzugeben. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemässen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der jeweiligen Partei oder von Gesetzes wegen erforderlich ist.
Go 2 Flow ist berechtigt, den Kunden zu Marketing- und Vertriebszwecken öffentlich als Referenz zu nennen.
18. Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der jeweils anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Der Kunde hat entsprechende Anforderungen an Go 2 Flow zu kommunizieren und Missbräuche selber aktiv zu verhindern. Er ist für den angemessenen Schutz der eigenen Daten verantwortlich.
Go 2 Flow ist berechtigt, Personendaten des Kunden resp. dessen Mitarbeitenden, Organe oder beigezogenen Dritten zu erheben, zu bearbeiten und zu allen mit der Vertragserfüllung zusammenhängenden Zwecken zu nutzen und offen zu legen.
Im Übrigen erfolgt die Verarbeitung von Personendaten im Rahmen der jeweils aktuell gültigen und unter https://www.go2flow.com/datenschutzerklaerung abrufbaren Datenschutzerklärung von Go 2 Flow.
Soweit Go 2 Flow (oder deren Subunternehmer) im Auftrag des Kunden von ihm überlassene Personendaten bearbeitet, gelten zusätzlich die Bestimmungen des Auftragsbearbeitungsvertrages in der jeweils aktuellen Version. Dieser bildet integrierenden Bestandteil der vorliegenden AGB und damit des jeweiligen Einzelvertrages. Bei Widersprüchen zwischen dem Einzelvertrag (inkl. AGB) sowie dem Auftragsbearbeitungsvertrag, gehen die Bedingungen des Auftragsbearbeitungsvertrages vor.
19. Dauer und Kündigung
Je nach Art des Vertragsgegenstandes wird der zugehörige Einzelvertrag befristet oder unbefristet abgeschlossen.
Unbefristete Einzelverträge können von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf das Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden, sofern im Einzelvertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Aus wichtigem Grund kann das Vertragsverhältnis von jeder Partei mit sofortiger Wirkung beendet werden. Als wichtige Gründe gelten unter anderem der Annahme- und/oder Zahlungsverzug des Kunden sowie die Beantragung oder Eröffnung eines Konkurs-, Insolvenz-, Nachlass- oder eines vergleichbaren Verfahrens gegenüber dem Kunden.
Soweit der jeweilige Einzelvertrag dem Auftragsrecht gemäss Art. 394ff. OR untersteht, können die Parteien den Einzelvertrag jederzeit kündigen. Erfolgt die Kündigung jedoch zur Unzeit, so ist der zurücktretende Teil zum Ersatze des dem anderen verursachten Schadens verpflichtet. Bezahlt der Kunde Rechnungen von Go 2 Flow nicht fristgerecht, so gilt eine Vertragsbeendigung nicht als unzeitig.
Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Massgeblich für die rechtzeitige Zustellung der Kündigung ist der Zeitpunkt des Eingangs der Kündigung bei der empfangenden Vertragspartei.
20. Schlussbestimmungen
Go 2 Flow behält sich vor, die AGB jederzeit anzupassen. Sie informiert die betroffenen Kunden in geeigneter Weise vorgängig über Änderungen der AGB. Sind die Änderungen für den Kunden nachteilig, kann er bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin den davon betroffenen Einzelvertrag mit Go 2 Flow ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies innerhalb von 30 Kalendertagen, akzeptiert er die Änderungen.
Eine Verrechnung mit von Go 2 Flow nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen seitens des Kunden ist ausgeschlossen.
Der Kunde darf ohne vorgängige, ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von Go 2 Flow keine Rechte und Pflichten aus den zwischen dem Kunden und Go 2 Flow bestehenden Rechtsverhältnissen auf Dritte (einschliesslich verbundener Unternehmen des Kunden) übertragen.
Mitteilungen seitens Go 2 Flow gelten als erfolgt, wenn sie an die letzte vom Kunden bekannt gegebene E-Mail-Adresse oder Postanschrift versandt worden sind. Als Zeitpunkt des Versands gilt die Postaufgabe resp. vermutungsweise das Datum der im Besitze der Go 2 Flow befindlichen Kopien oder Versandlisten.
Sollten Bestimmungen dieser AGB oder des Einzelvertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, sollen die übrigen Bestimmungen dennoch wirksam bleiben. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Jede Änderung, Abweichung oder Ergänzung dieser AGB oder des zugehörigen Einzelvertrages bedarf der Schriftform (E-Mail genügt). Die vorliegende Schriftformklausel ist davon ebenfalls erfasst.
21. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Die Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht, unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen sowie dem Wiener Kaufrecht.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von Go 2 Flow, soweit nicht zwingendes Recht einen anderen Gerichtsstand vorsieht. Go 2 Flow ist auch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu belangen.
AGB Stand: 30.11.2023 © – Vervielfältigung verboten.
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